Auftritt: mit oder ohne Vertrag?

Freitag, 24. September 2010

Immer wieder stellen sich junge Bands die Frage, ob beim Auftritt ein Vertrag in Ordnung ist oder ob ein solches Schriftstück gegenüber dem Veranstalter unverschämt ist. Die Bedenken gegen einen Vertrag sind gut nachvollziehbar. Als junge Band ist man froh, einen Gig zu bekommen. Will man das mit der Forderung nach einem Vertrag aufs Spiel setzen? Ist es arrogant, auf eine schriftliche Vereinbarung zu bestehen? Muss man nicht dankbar sein, überhaupt spielen zu dürfen. Und ist ein Auftritt mit Essen, Getränken und Gage nicht irgendwo auch Vertrauenssache?
Die Antwort ist ganz einfach: Je professioneller eine Band gegenüber dem Booker oder Veranstalter auftritt, umso besser ist es. Die Wertschätzung wird sich mit einem klaren und nachvollziehbaren Geschäftsverhalten steigern. Doch was bedeutet das nun in der Praxis? Ganz einfach: Ein Vertrag ist grundsätzlich Pflicht.

Es gibt immer wieder mal Läden, wo Booker beschäftigt sind, die junge Bands auch ohne Vertrag im Vorprogramm auftreten lassen. Für sie ist der Aufwand, ein Schriftstück zu erstellen meist größer als der daraus resultierende Nutzen. Denn sie haben ja noch den Headliner. Und die paar Getränke und das Essen für die Band sowie die technischen Absprachen sind meist relativ unbedeutend. In solchen Fällen mag es mal ohne Vertrag gehen. Aber grundsätzlich wird jeder professionell agierende Veranstalter die Bitte nach einem Vertrag positiv beantworten. Hinzu kommt ein Stück Absicherung. Denn wenn plötzlich kaum Besucher zum Auftritt erscheinen oder es Streit um einen Kasten Bier gibt, ist es immer gut, auf eine schriftliche Vereinbarung verweisen zu können. Das nimmt Stress und ihr seid immer auf der sicheren Seite. Das gilt besonders dann, wenn etwas merkwürdige Veranstalter wegen schlechter Resonanz die Gage drücken wollen.

Abgesehen davon gibt es aber weitere Aspekte, weshalb ein Vertrag nicht nur ein Zeichen von Professionalität ist, sondern auch eine Absicherung. Themen wie Künstlersozialkasse, GEMA, GVL, VG Wort, Versicherungen und andere, die auf dieser Webseite später ausführlicher behandelt werden, können im Vertrag aufgegriffen werden. Eine detaillierte Regelung ist meistens nicht notwendig. Aber allein die Frage, ob ihr den laden offiziell mietet oder ob ihr gegen Gage gebucht seid, macht einen großen Unterschied aus.

Es gilt also: Auftritte immer mit einem Vertrag! Auch bei jungen Bands. Und wenn der Veranstalter keinen bereitstellen kann, nehmt euren eigenen. Letzteres ist in den meisten Fällen durchaus üblich.

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