Das gehört in den Vertrag für einen Auftritt

Montag, 18. April 2011

Nach unendlich langen Mühen habt ihr einen Auftritt an Land gezogen und … – benötigt „plötzlich“ einen Vertrag. Die meisten Clubs oder Booker haben zwar einen Standardvertrag, den sie auch durchaus einsetzen, in der Regel spricht aber nichts gegen einen eigenen Entwurf.

Ein guter Vertrag enthält alle zuvor ausgehandelten Punkte, die Namen der Vertragspartner, die üblichen Rechtsklauseln und eine Konventionalstrafe für den Fall einer schuldhaften Vertragsverletzung in Höhe der Gage (oder einer ähnlichen Summe). Krankheiten fallen unter höhere Gewalt und sollten als Vertragsverletzung explizit ausgeschlossen werden. Das sind Standards, die nicht ausgehandelt werden müssen. Weitere Punkte sind aber variabel:

Termin und Ort
Es klingt vielleicht etwas komisch, aber es sollen schon Bands vor einem leeren und verschlossenen laden gestanden haben, weil der Ort des Auftritts oder der Termin nicht korrekt notiert wurden. Ein Vertrag enthält deshalb Ort, Termin, Uhrzeit, ggf. eine genaue Definition des Saals/Clubs (es gibt Veranstaltungsgebäude mit mehreren Hallen) usw.

Finanzielles
Unter dem Stichwort Finanzielles fällt in erster Linie die Gage, die hier genau definiert ist. Es kann eine Festgage sein, ein Anteil der Abendkasse oder eine Mischung. Manchmal gibt es vielleicht auch einen guten Grund, keine Gage zu bekommen (Support oder Benefiz). Achtung: Mehrwertsteuer wird nur ausgewiesen und berechnet, wenn ihr als Band mehrwertsteuerpflichtig seid (Umsatzsteuer-ID vorhanden!).

Technik
Je nach Veranstaltungsraum ist eine größere oder kleinere PA oder nur eine Gesangsanlage notwendig. Besonders in Clubs reicht eine kleine Anlage meistens aus. An dieser Stelle im Vertrag werden technische Anforderungen oder Gegebenheiten definiert. Im Prinzip ist hier insbesondere wichtig, wer eine PA stellt und wie groß diese sein muss/sollte.

Catering/Hotel
Unter dem Punkt Catering/Hotel wird festgelegt, welche Art von Verpflegung es für die Band gibt. Das kann sehr eingeschränkt oder der Standard (ein bis zwei Kästen Bier und Softgetränke sowie pro Musiker je ein warmes Essen) oder bei bekannten Bands eine Art Luxusversorgung sein. Je nach Status der Band lässt der Veranstalter hier mit sich reden. Wenn die Band eine weite Anreise hat, ist ggf. eine Übernachtung fällig. Diese zahlt in der Regel der Veranstalter. Ob Hotel oder eine Matratze in einer WG muss vorab geklärt werden.

Promotionmaterial
Im Vertrag wird in der Regel auch geklärt, ob und wie viel Promotionmaterial wie Plakate, Pressefotos und Infos (inzwischen fast alles digital) oder zum Beispiel auch Demos/CDs für die Regionalsender benötigt werden. Der Punkt ist wichtig, weil der Veranstalter die Promition machen muss und ausreichend Material bekommen muss.

GEMA und KSK/Wer ist Veranstalter?
Die vielleicht wichtigste Frage ist, wer der Veranstalter ist. Es gibt einige Clubs, die drücken gerne der Band den Veranstalter auf. Das hat verschiedene Gründe. Denn dann ist die Band zum Beispiel dafür verantwortlich, dass GEMA-Gebüren bezahlt werden, Beiträge zur Künstlersozialkasse und vieles mehr. Wer als band nicht unterwegs ist, Räume für Auftritte anmietet und alles auf eigene Rechnung macht, sollte genau darauf achten, dass der Vertragspartner der Veranstalter ist und auch im Vertrag so genannt wird. Sonst kann es ein überraschend teures Erwachen geben.

Sind alle diese Punkte geklärt und der Vertrag unterschrieben, könnt ihr nur hoffen, dass nichts mehr dazwischen kommt und die Ankündigung so gut ist, dass am Ende der Club voll ist. Dann steht einem gelungene Auftritt eigentlich nichts mehr im Weg.

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